Wachstumspaket zur Stärkung des Energiemarkts

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Maßnahmen aus dem vorgestellten Wachstumspaket der Bundesregierung, das darauf abzielt, die wirtschaftliche und technologische Entwicklung in Deutschland voranzutreiben – wie zum Beispiel das Batteriespeicher Potenzial zu heben.

Energiemarkt: Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit

Die Maßnahmen zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen Energiemarktes in Deutschland zielen, laut der Bundesregierung, darauf ab, die Energiewende zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und die Energieversorgung in Deutschland nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten.

Hierzu wird die Stromsteuer für den aktuellen Begünstigtenkreis dauerhaft auf das EU-Minimum von 0,50 Euro/MWh (0,05 ct/kWh) gesenkt und die Strompreiskompensation (SPK) bis 2030 verlängert. Es sollen zudem weitere Bereiche der Wirtschaft, wie Teile der Chemie- oder Glasverarbeitungsindustrie, zukünftig durch die SPK entlastet werden können.

Das Potenzial von Batteriespeichern soll mittels unverzerrter Preissignale, zeitvariabler regionale Netzentgelte und die Optimierung der Integration von EE-Anlagen gehoben werden – die Ausgestaltung der Maßnahmen obliegt in Teilen der Bundesnetzagentur. Diese soll zudem Rabatte und Ausnahmen bei Netzentgelten überprüfen, um die Systemdienlichkeit von Batterieenergiespeichern effizient zu fördern. Batteriespeicher sollen zukünftig auch über den technologieneutralen Kapazitätsmarkt gefördert werden.

Strommarktdesign

Ein neues Strommarktdesign soll den Strommarkt flexibilisieren, um eine sichere und bezahlbare Versorgung bei gleichzeitigem Ausbau erneuerbarer Erzeugung zu gewährleisten. Die Bundesregierung setzt auf mehrere Schlüsselmaßnahmen, um den Strommarkt effektiv umzugestalten:

Flexibilität soll durch den Abbau von Hemmnissen auf der Angebots- und Nachfrageseite sowie die Einführung flexibler Tarife und einer flexibleren Netzentgeltstruktur angereizt werden.

Der Ausbau erneuerbarer Energien soll durch die Umstellung der Förderung auf Investitionskosten (eigener Kapazitätsmechanismus) unterstützt und vorangetrieben werden. Die dazu nötigen Instrumente sollen zunächst in Reallaboren getestet werden. Die Schwerpunkte liegen auf Kosteneffizienz und Marktintegration. Die Erarbeitung der Maßnahmen obliegt der Plattform Klimaneutrales Stromsystem.

Perspektivisch wird die EEG-Förderung mit der Beendigung der Kohleverstromung gänzlich auslaufen. Ab dem 1. Januar 2025 stellt die Bundesregierung zunächst die Förderung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen ein. Gleichzeitig senkt sie schrittweise die Schwelle für die Selbstvermarktung erneuerbarer Energien auf 25 kW bis 2028 und erleichtert die Steuerbarkeit von EE-Anlagen für Netzbetreiber. Bis spätestens 2026 sollen Selbstvermarktung und Anlagensteuerung digitalisiert und entbürokratisiert werden. Zudem werden Maßnahmen zur Flexibilisierung der Biomassenutzung ergriffen, um die Förderkosten zu senken.

Ein technologieneutraler und funktionierender Kapazitätsmechanismus wird im Kraftwerksicherheitsgesetz für das Jahr 2028 angekündigt.https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/07/20240705-klimaneutrale-stromerzeugung-kraftwerkssicherheitsgesetz.html Dieser ermöglicht es, Laufwasserkraftwerke, Pumpspeicher, Batteriespeicher, Bioenergieanlagen sowie flexible Lasten wettbewerblich zu integrieren. Zusätzlich soll durch das Kraftwerksicherheitsgesetz die schnelle Erschließung zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten sichergestellt werden.

Das Gesetz umfasst zwei Hauptsäulen: Erstens, die Dekarbonisierung durch den Aufbau von 5 Gigawatt neuer H2-ready-Gaskraftwerken, 2 Gigawatt H2-ready-Modernisierungen, 500 Megawatt reine Wasserstoffkraftwerke und 500 Megawatt Langzeitspeicher. Diese Anlagen müssen nach acht Jahren auf Wasserstoff umstellen. Zweitens, die Versorgungssicherheit mit weiteren 5 Gigawatt neuen Gaskraftwerken, die in wind- und sonnenarmen Zeiten einspringen. Die neuen Kraftwerke entstehen überwiegend im „netztechnischen Süden“ Deutschlands und sollen die Netzstabilität verbessern. Die ersten Ausschreibungen sind für Ende 2024/Anfang 2025 geplant. Diese umfassen den Bau von 5 GW wasserstofffähiger Erdgaskraftwerke und weiterer 5 GW zur Sicherung der Versorgung, um bis 2028 die Systemdienlichkeit zu gewährleisten und Doppelförderungen zu vermeiden.

Netzentgelte

Die Bundesregierung plant mehrere Maßnahmen zur Senkung der Netzkosten und zur Stabilisierung der Netzentgelte. Dazu gehört die Einführung von zeitvariablen Netzentgelten für systemdienliche Netznutzung sowie die Verbesserung der Nutzung von Überschussstrom zudem wird insbesondere die Auszahlung „vermiedener Netzentgelte“ an Stromerzeuger in Verteilernetzen überprüft. Weiterhin sollen virtuelle Leitungen und netztechnische Betriebsmittel entwickelt werden, um die Effizienz im Netzbetrieb zu steigern. Ein Fokus liegt zudem auf dem netzdienlichen Einsatz von Kraftwerken und der Prüfung gemeinsamer Beschaffungsmöglichkeiten für Materialien im Netzausbau.

Um flexiblen Stromverbrauch von Unternehmen, die von individuell reduzierten Netzentgelten gemäß § 19 Absatz 2-Satz 1 bzw. Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) profitieren, zu fördern, werden bestehende Hemmnisse für Flexibilität abgebaut werden. Für Unternehmen, die keine Flexibilität erbringen können, soll eine beihilfekonforme Verlängerung der Regelungen gemäß § 19 der StromNEV erwogen werden.

Die Umsetzung vieler dieser Maßnahmen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Systemdienlichkeit im Stromnetz und -markt zu gewährleisten und langfristige Planungssicherheit zu schaffen.

Bewertung des Wachstumspakets

Das veröffentlichte Wachstumspaket der Ampel-Regierung ist in vielen Bereichen leider noch nicht konkret genug, um auf die Wirkungsweise der Maßnahmen Rückschlüsse ziehen zu können. Insbesondere die Frage nach der Ausgestaltung des geplanten Kapazitätsmechanismus, der von allen Akteuren lange erwartet wird, wurde erneut nicht vollumfänglich beantwortet.

Positiv werten wir die Bestrebungen zur Vereinfachung von Genehmigungen und das Versprechen, den Unternehmen in vielen Bereichen mehr Planungshorizonte zu verschaffen. Zudem scheint die Reform des individuellen Netzentgeltes zukünftig die Flexibilität der Prozesse zur Grundlage für die Gewährung einer Netzentgeltreduktion zu machen, dort wo diese vorhanden ist. Das begrüßen wir sehr, weil das die Systemdienlichkeit von Flexibilität anerkennt und honoriert.

Die tatsächliche Ausgestaltung der geschilderten Maßnahmen wird letztlich entscheidend sein, um die gesteckten Ziele zu erreichen und Deutschland als führenden Standort für Innovation und Nachhaltigkeit zu etablieren. Wir hoffen, dass der Abbau von Bürokratie und die versprochene Planungssicherheit hier maßgeblich sein werden.

 

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