Rethinking Regulation

5 Fragen an Dr. Franziska Lietz, Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskanzlei Ritter Gent Collegen! Mit ihrer Expertise in den Bereichen Corporate Compliance, Erneuerbare Energien und digitale Rechtsberatung setzt sie sich für eine effizientere und nachhaltige Zukunft ein. Erfahren Sie in unserem aktuellen Interview, wie das Energierecht neugedacht werden kann.

Dr. Franziska Lietz leitet bei der Rechtsanwaltskanzlei Ritter Gent Collegen das Umweltrechtsteam und berät hierneben seit vielen Jahren im Energierecht. Ihre Schwerpunkte sind alle Themen der Unternehmenscompliance, z.B. der rechtskonformen Abfallorganisation, stoffrechtlichen Fragestellungen und dem anlagenbezogenen Immissionsschutzrecht. Im Energierecht liegen die Gestaltung von Versorgungskonzepten mit Erneuerbaren Energien, die Rechtsfragen der Elektromobilität, Stromspeicherung (insb. Power-to-Gas), der Aufbau von Wasserstoff-Infrastrukturen sowie die Sektorkopplung in ihrem Tätigkeitsfeld. Darüber hinaus wirkt sie an der Entwicklung der digitalen Rechtsberatungsprodukte der Kanzlei mit und setzt sich für Start-Ups aus der EE- und H2-Szene ein.

 

1. Liebe Franziska, im Energierecht spielte die Energieeffizienz zuletzt eine dominante Rolle. In welchen Gesetzen kommt sie vor und gibt es eine offizielle Definition, die eindeutig festlegt, was der Gesetzgeber mit Energieeffizienz meint?

Spannende Frage! Der Begriff Energieeffizienz kommt im deutschen Recht an vielen Stellen vor. Eine allgemeingültige Definition gibt es allerdings nicht, was es ein bisschen schwierig macht, diesen Begriff so genau zu fassen.

Fangen wir mal mit dem auch schon namensgleichen Begriff an, dem Energieeffizienzgesetz. Hier gibt es eine schöne, kurz und knappe Definition: Energieeffizienz ist das Verhältnis des Ertrags an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zum Energieeinsatz. Eine Steigerung der Energieeffizienz wäre demnach die Steigerung dieses Ertrags in Bezug auf den Einsatz einer bestimmten Energiemenge.

Auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz verlangt den Betreibern aller genehmigten Anlagen (oft sind das solche in der Industrie) als Grundpflicht ab, Energie sparsam und effizient zu verwenden. Konkretisiert wird dies allerdings nicht.

Schließlich wird mittlerweile der Anspruch auf bestimmte Privilegien für energieintensive Unternehmen stets an Energieeffizienz bzw. Energieeffizienzmaßnahmen als Gegenleistung geknüpft. Hier geht es im Schwerpunkt um Maßnahmen, die im Rahmen eines Energiemanagementsystems identifiziert wurden.

Damit geht es in allen drei Themenkreisen zwar um etwas ähnliches und letztlich darum, den Energieeinsatz für einen bestimmten Output zu reduzieren, dennoch sind die Ansätze bzw. Begriffe keineswegs deckungsgleich.

2. Energieeffizienzverbesserungen werden zur Bewilligung von Fördermaßnahmen herangezogen. Welche Zuwendungen sind an die Durchführung von Effizienzmaßnahmen geknüpft?

Ja, das ist tatsächlich ein neuer „Trend“ in der Gesetzgebung, Privilegien nur noch gegen Gegenleistung zu geben, das kommt so von der EU-Kommission, die nur noch unter dieser Prämisse Beihilfen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch gewähren will. Dies betrifft aktuell EnFG Energiefinanzierungsgesetz , Strompreiskompensation und BECV Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV).

3. Energieeffizienz kann neben der betrieblichen Effizienz auch systemisch gedacht werden (gemeint ist die Integration erneuerbarer Erzeugung mittels Flexibilität). Gelten systemische Effizienzbemühungen auch als ökologische Maßnahmen, die Unternehmen die Bewilligung von Zuwendungen ermöglichen können?

Nein, tatsächlich beziehen sich sowohl die Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Privilegien als auch die Anforderungen nach dem Energieeffizienzgesetz oder die sehr grob formulierte Anforderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stets auf das Unternehmen an sich, also alles hinter dem Netzanschlusspunkt innerhalb der eigenen Kundenanlage. Der Begriff Energieeffizienz wird also nicht auf das Stromnetz, eine bundesweite Betrachtung oder die Integration von Erneuerbaren Energien ausgedehnt, auch wenn letzteres in Verknüpfung mit Flexibilität natürlich ein wichtiges Anliegen wäre.

4. Wäre es, aus Deiner persönlichen Sicht, wünschenswert, man würde neben der betrieblichen Effizienz auch die systemische Effizienz fördern? Und wenn ja, wie könnte das umgesetzt werden?

Wünschenswert ist das selbstverständlich schon. Aus der Sicht der Politik oder des Gesetzgebers scheint es allerdings so gesehen zu werden, dass dem Ausbau der Netze stets der Vorrang vor Flexibilität gegeben wird. Wobei man gerade in letzter Zeit auch Bemühungen sieht, die Flexibilität zu stärken. Das sieht man z.B. an § 14a EnWG, der zur Entlastung der Niederspannungsnetze beitragen soll und vor allem flexiblere Anwendungen wie Ladepunkte und Wärmepumpen adressiert. Dennoch scheint Flexibilität – auch wenn oft vertreten wird, dass diese deutlich zur Reduktion von Netzausbau beitragen kann – oft wie ein „Stiefkind“ der Energiewende.

Mit zunehmendem Ausbau der (meist fluktuierend erzeugenden) Erneuerbaren wird das Thema jedoch auch immer wichtiger. So spielt es z.B. für PPAs oder erneuerbare Eigenerzeugung eine Rolle, dass das Erzeugungs- und das Verbrauchsprofil oft nicht gut zusammenpassen. Ich nehme das mal zum Anlass, um auf die Initiative EE Industrie hinzuweisen, die maßgeblich von unserem Kanzleigründer Kai Gent vorangetrieben wird. Hier versucht eine Gruppe von energieintensiven Unternehmen nicht nur gemeinsam eine EE-Stromerzeugung aufzubauen, sondern auch die Last so zu verteilen, dass diese bestmöglich dem Erzeugungsprofil entspricht, z.B. durch Power-to-Heat. Aus meiner Sicht ist es aber eigentlich schade, dass Industrieunternehmen dies selbst in die Hand nehmen müssen und der Gesetzgeber nur wenig Unterstützung bietet.

5. Vielen Dank für Deine Zeit und Deine interessanten Ausführungen. Zum Abschluss möchten wir Dir gerne eine „wünsch Dir was“-Frage stellen: Wie würdest Du ein Gesetz entwerfen, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Prozesse noch mehr auf die erneuerbare Erzeugung abzustimmen?

Das ist nicht so einfach. Ich denke, dass es da eher einen ganzen Instrumenten-Kasten bräuchte. Um einzelne Punkte, die ich für wichtig halte, herauszugreifen, würde ich zunächst vorschlagen, dass die Bedingungen für PPAs so erleichtert werden, dass Unternehmen PPAs genauso einfach vereinbaren können wie einen schlichten Stromliefervertrag, z.B. indem Schwierigkeiten hinsichtlich der Bilanzierung abgebaut werden. Zudem sollte Industrieunternehmen erleichtert werden, sich verstärkt zu elektrifizieren, hohe Baukostenzuschüsse für die eventuell notwendige Erweiterung des Netzanschlusses und die generell ansteigenden Netzentgelte sind aktuell Effekte, die hierbei hinderlich wirken. Aber wie gesagt: Am wichtigsten ist eigentlich ein konsistentes Gesamtsystem, welches Erzeugung und Verbrauch, aber auch Flexibilität und Konstanz (z.B. Grundlast, unflexible Prozesse) sinnvoll zusammendenkt.  

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